ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma HABER-YACHTEN
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen der Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN – im weiteren auch Verkäufer genannt – gelten für den Kaufvertrag mit dem Kunden – nachstehend auch Käufer genannt -, soweit nicht vorrangige Individualvereinbarungen getroffen werden.
2. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Bestellung des Kaufgegenstandes, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.
II. Angebot und Bindungsfrist
1. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
2. Die Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN ist berechtigt, dieses Angebot bei einer Kaufsache, die im Betrieb des Verkäufers nicht vorhanden ist, innerhalb von vier Wochen und bei einer Kaufsache, die beim Verkäufer vorhanden ist, innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt der Kaufpreis ab Wien. Eine auf Wunsch des Käufers erfolgte Auslieferung an einen anderen Ort in Österreich oder im Ausland wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern im Einzelfall eine Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Treuhandkonto vereinbart wird, gilt für die Fälligkeit der Kaufpreishinterlegung und der Auszahlung des Kaufpreises die individuell zu vereinbarende Verwahrungsvereinbarung unter der Voraussetzung, dass die Verwahrungsanweisung der Vertragsparteien vom Treuhänder angenommen wird.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Der Beginn der von der Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausstattungswünschen des Kunden, voraus.
2. Der Verkäufer übernimmt keine verschuldensunabhängige Garantiehaftung für die rechtzeitige Lieferung des Kaufgegenstandes.
3. Im Fall eines Lieferverzuges haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird dem Verkäufer zugerechnet. Der Hersteller des Kaufgegenstandes ist im Verhältnis zum Käufer nicht Erfüllungsgehilfe der Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN.
4. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Käufers im Fall des Lieferverzuges bleiben unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungs- anzeige abzunehmen.
2. Bei der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Kaufsache bzw. etwaige festgestellte Sachmängel oder fehlende Ausstattungsteile aufzuführen sind.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN berechtigt, den ihr insoweit entstehender Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
4. Sofern die Voraussetzungen der Ziff.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
VI. Mängelhaftung
1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nach Wahl des Kunden zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet (Verbesserung).
2. Sollte die Verbesserung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sein oder sollte die Verbesserung fehlschlagen, so steht dem Käufer das Recht zu, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde oder dem Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
6. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum vollständigen Eingang des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises vor.
2. Der Verkäufer ist zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache an den Käufer nur Zug um Zug gegen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises verpflichtet.
3. Wird die Kaufsache dem Käufer bereits vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben, so ist der Verkäufer im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Sofern sich aus der Bestellung und Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Fa. Olgierd Kajak HABER-YACHTEN in Wien Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand ist Wien.